Reiseabbruch-Versicherung (RAB)

Jahresschutz Platin


Der Jahresschutz Platin ist das Luxus-Paket für all Ihre Reisen. Da ist wirklich alles drin:

Der Jahres-Reiseschutz Platin gibt Ihnen maximalen Reise- und Auslandskrankenschutz.


Reise-Rücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:


  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • Keine Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen 20 % des erstattungsfähigen Schadens)


Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:


  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:


  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung


Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reiseabbruch-Versicherung für Sie da:


  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Reise-Krankenversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Krankenversicherung:


  • Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
  • Kosten für Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik sowie für den gegebenenfalls sinnvollen Rücktransport ins Heimatland
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen
  • Bergungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 €
  • Kosten für zahlreiche Zusatzleistungen, zum Beispiel Anreise von Familienmitgliedern bei Krankenhausaufenthalt über fünf Tage
  • ... und das alles ohne Selbstbeteiligung
  • Weitere Versicherungsleistungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Notfallversicherung

Die Notfallversicherung leistet im Schadenfall:


  • Hilfe im Falle von Strafverfolgung (Haft oder Haftandrohung): Darlehen von 3.000 €
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte: Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank, Hilfe bei der Geldübermittlung, Gewährung eines Bargeldvorschusses von 500 € als Darlehen
  • Bei einem erheblichen Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum während Ihrer Abwesenheit: Organisation und Übernahme der Kosten für eine vorzeitige Rückreise, Kostenübernahme für Notreparaturen bis 500 €
  • Bei einem erheblichen Schaden (ab 2.500 €) an Ihrem PKW (zuhause oder in einem Parkhaus, am Flughafen etc.): Übernahme des von der Kaskoversicherung veranschlagten Selbstbehalts (maximal 500 €)

Reisegepäck-Versicherung

Liegt ein versicherter Grund vor, so erstattet Ihnen die Reisegepäck-Versicherung:


  • Den Zeitwert aller mitgeführten und während der Reise gekauften Gegenstände, wenn sie aufgrund von bestimmten Ereignissen (s.u.) abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden
  • Bis zu 500 € für Ersatzkäufe, wenn das Gepäck von der Fluggesellschaft oder anderen Transportunternehmen nicht pünktlich (spätestens am selben Tag) zugestellt wird
  • Bis zu 50 % der Versicherungssumme bei Schäden an Wertsachen, EDV-Geräten und elektronischen Unterhaltungsgeräten (nicht aber Mobiltelefonen, jeweils mit Zubehör), Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern (jeweils mit Zubehör), Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten (jeweils mit Zubehör)
  • Bis zu 250 € je Gegenstand bei Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, Musikinstrumenten (jeweils mit Zubehör)
  • Bis zu 500 € bei Schäden an Handys, Smartphone oder Tablets, jeweils mit Zubehör

Notfallversicherung

Versicherte Gründe – in diesen Fällen springt die Reisegepäck-Versicherung für Sie ein:


  • Bei Schäden durch strafbaren Handlungen Dritter, zum Beispiel Raub oder Diebstahl
  • Bei Schäden durch Verkehrsunfälle
  • Bei Schäden aufgrund von Brand, Blitzeinschlag, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen oder Explosion
  • Bei Schäden, die beim Gepäcktransport durch ein Beförderungsunternehmen entstehen


Diese Rahmenbedingungen gelten für den Jahresschutz-Platin:

  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Maximale Reisedauer: 56 Tage pro Reise
  • Reiseart: alle Arten von Reisen
  • Laufzeit: 365 Tage mit individuellem Versicherungsbeginn
  • Abschlussfrist: spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Reisen (wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen) spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung
  • Vertragsverlängerung: automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 1 Monat vorher eine schriftliche Kündigung erfolgt
  • Versicherungssummen bei Reisegepäck: 2.000 € bei Einzelpersonen, 4.000 € bei Familien
  • Maximal versicherter Reisepreis: 20.000 € pro Reise