Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:
Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reiseabbruch-Versicherung für Sie da:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
- Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
- Naturkatastrophen am Urlaubsort
- Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
- Schwangerschaft
- Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reise-Rücktrittsversicherung:
- Geltungsbereich: Weltweit
- Maximale Reisedauer: Reise-Rücktrittsversicherung unbegrenzt
- Maximaler Reisepreis: 20.000 € pro Reise
- Abschlussfrist: Der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung muss zusammen mit der Reisebuchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
- Der Versicherungsabschluss der Reiseabbruch-Versicherung ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich.