Reise-Rücktrittsversicherung

Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:


  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • Keine Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen 20 % des erstattungsfähigen Schadens)


Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:


  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Reiseabbruch-Versicherung (RAB)

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:


  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung


Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reiseabbruch-Versicherung für Sie da:


  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.


Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reise-Rücktrittsversicherung:

  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Maximale Reisedauer: Reise-Rücktrittsversicherung unbegrenzt
  • Maximaler Reisepreis: 20.000 € pro Reise
  • Abschlussfrist: Der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung muss zusammen mit der Reisebuchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
  • Der Versicherungsabschluss der Reiseabbruch-Versicherung ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich.